Verlängerung des Genehmigungszeitraumes aufgrund des Lockdowns
Die Anspruchsdauer wird um 6 Monate verlängert.
Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern, als auch den Krankenkassen und Ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jeden bewilligten Fall zu ersparen.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der „Information der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 24.07.2020„.
Quelle: Rehasport-Deutschland
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