Aufgrund der weiterhin steigenden Zahlen haben Bundes- und Landesregierungen zum 02.11.2020 neue Maßnahmen zur wirksamen Verringerung von Kontakten beschlossen. Dies beinhaltet unter anderem die erneute Schließung von Fitness- Gesundheitsstudios.
Offen bleibt die Frage, ob Rehabilitationssport nach §64 SGB IX unter die medizinisch notwendigen Maßnahmen fällt und ob dieser dann in Räumlichkeiten von Fitnessstudios weiterhin angeboten werden darf.
Vom Lockdown betroffene Firmen sollen im Rahmen eins Hilfspakets einen Großteil des entstandenen Schadens erstattet bekommen. Zur Diskussion steht eine Entschädigung von 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats für Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sollen 70% des Ausfalls erstattet bekommen.
Quelle: Bodymedia
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