Temporäre Schließungen & „Medizinisch notwendige Behandlungen“

Rehasport laut RSD weiterhin während des Lockdowns erlaubt

Gestern Abend veröffentlichte der Verband „Rehasport-Deutschland“ ein Statement zum Thema „Rehasport als medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahme. Der RSD betont dabei, dass aus ihrer Sicht der Beschluss der Bundeskanzlerin, den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eindeutig ist.

„Die Rechtsgrundlage für den Rehabilitationssport ist (neben dem §64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) für die Leistungspflicht der Krankenkassen der §43 des SGB V.  § 12 SGB V bestimmt, dass Leistungen, die die Krankenkassen bewilligen notwendig sein müssen. Liegt also eine Kostenübernahme (=Bewilligung) der Krankenkassen vor, ist der ärztlich verordnete Rehabilitationssport folglich notwendig und bleibt somit, nach dem heutigen Beschluss, weiter möglich.“                                          – Rehasport Deutschland

Tatsache ist jedoch auch, dass jede Landesregierung separat weitergehende Maßnahmen beschließen kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Seite des Rehasport-Deutschland


Quelle: Rehasport-Deutschland

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