Saarland und Hessen ziehen nach und erlauben Rehabilitationssport während des Lockdowns.
Nachdem NRW bereits zu Anfang des gestrigen Tages Rehasport expliziet erlaubt hat, ziehen das Saarland und Hessen nach. Auch hier ist im Laufe des gestrigen Abends eine Änderung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht worden, in der Rehasport als notwendige medizinische Behandlungsmaßnahme anerkannt wird. Somit ist Rehasport auch in diesen Bundesländern erlaubt.
Saarland:
„Der ärztlich verordnete Reha-Sport, … bleibt von Betriebsuntersagungen und –beschränkungen ausgenommen. … der Ort des Reha-Sports ist variabel. D.h. wenn … in den Räumlichkeiten eines Fitnessstudios eine ärztlich verordnete Maßnahme [durchgeführt wird], ist das zulässig.“
Hessen:
„Am 2. November 2020 trat die geänderte Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) in Kraft. Sie schränkt u. a. den Freizeit- und Amateursport-betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ein. Ich darf Ihnen jedoch mitteilen, dass Rehabilitationssport in Gruppen gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX nicht unter diese Einschränkungen fällt.“
Quelle: Rehasport-Deutschland
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