Korrektur der bisherigen Auffassung in Rheinland-Pfalz
Eine Korrektur der bisherigen Auffassung zum Durchführen von Rehabilitationssport in Rheinland-Pfalz wurde gestern veröffentlicht. Leider findet sich in dieser Korrektur keine explizite Genehmigung für den Rehabilitationssport. Durch das Verbot von Gruppenangeboten wird es den Anbietern sogar schwerer gemacht, Rehasport weiterhin durchzuführen. Auf Grundlage § 6 Abs. 3 der 12. CoBeLVO geht der Verband Rehasport-Deutschland jedoch davon aus, dass Rehasport unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahme weiterhin stattfinden darf.
Eine Stellungnahme des Verbandes finden Sie hier.
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