Rehasport in NRW verboten!

Neue Aussage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat laut RSD am 12. Januar 2021, alle Kommunen in NRW wie folgt informiert:

„Vermeidung von Umgehungslösungen CoronaSchVO: Immer wieder erhalten wir nach wie vor auch Hinweise auf nicht ge­wollte und infektiologisch problematische Umgehungsversuche zur CoronaSchVO.

In jüngster Zeit erreichen uns zudem Hinweise darauf, dass eine angeb­liche Zulässigkeit von „Reha-Sport“ genutzt wird, um gerade jüngeren Personen mit „ärztlicher Unterstützung“ wieder den Zugang zu Fitness­studios etc. zu eröffnen. Für diese Vorgehensweise bietet die aktuelle CoronaSchVO absolut keine Grundlage. Eine früher enthaltene Aus­nahme vom Sportverbot des § 9 für Angebote des Reha-Sports wurde mit der Änderung am 14. Dezember gestrichen.

Schon daraus ergibt sich, dass Reha-Sport nicht mehr zulässig ist und zwar auch nicht über die Umgehungslösung des § 12 Absatz 2 als medizinische Dienstleis­tung. Denn für Sport ist § 9 die Spezialregelung der CoronaSchVO.“

Rehabilitationssport ist damit in NRW derzeit verboten.

Die Einordnung des Rehasportes kann sich im Laufe der nächsten Tage wieder ändern. Der Rehasport-Deutschland versucht mit Nachdruck Rehasport als „medizinisch notwendige Maßnahme“ einstufen zu lassen.

Ungeachtet der politisch unsicheren Interpretation, ob Rehasport derzeit erlaubt ist oder nicht, empfehlen wir Ihnen zumindest bis zum 31.01.2021, sowohl aus wirtschaftlicher Sicht, als auch aus der Verantwortung den Teilnehmern gegenüber, den Rehasport derzeit ruhen zu lassen.

Der Rehasport-Deutschland zeigte sich enttäuscht über die Eingruppierung des Rehasportes und kündigte weitere Gespräche mit dem Land NRW an.

 

Quelle: Rehasport-Deutschland

Rehasport in NRW verboten!

Neue Aussage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat laut RSD am 12. Januar 2021, alle Kommunen in NRW wie folgt informiert:

„Vermeidung von Umgehungslösungen CoronaSchVO: Immer wieder erhalten wir nach wie vor auch Hinweise auf nicht ge­wollte und infektiologisch problematische Umgehungsversuche zur CoronaSchVO.

In jüngster Zeit erreichen uns zudem Hinweise darauf, dass eine angeb­liche Zulässigkeit von „Reha-Sport“ genutzt wird, um gerade jüngeren Personen mit „ärztlicher Unterstützung“ wieder den Zugang zu Fitness­studios etc. zu eröffnen. Für diese Vorgehensweise bietet die aktuelle CoronaSchVO absolut keine Grundlage. Eine früher enthaltene Aus­nahme vom Sportverbot des § 9 für Angebote des Reha-Sports wurde mit der Änderung am 14. Dezember gestrichen.

Schon daraus ergibt sich, dass Reha-Sport nicht mehr zulässig ist und zwar auch nicht über die Umgehungslösung des § 12 Absatz 2 als medizinische Dienstleis­tung. Denn für Sport ist § 9 die Spezialregelung der CoronaSchVO.“

Rehabilitationssport ist damit in NRW derzeit verboten.

Die Einordnung des Rehasportes kann sich im Laufe der nächsten Tage wieder ändern. Der Rehasport-Deutschland versucht mit Nachdruck Rehasport als „medizinisch notwendige Maßnahme“ einstufen zu lassen.

Ungeachtet der politisch unsicheren Interpretation, ob Rehasport derzeit erlaubt ist oder nicht, empfehlen wir Ihnen zumindest bis zum 31.01.2021, sowohl aus wirtschaftlicher Sicht, als auch aus der Verantwortung den Teilnehmern gegenüber, den Rehasport derzeit ruhen zu lassen.

Der Rehasport-Deutschland zeigte sich enttäuscht über die Eingruppierung des Rehasportes und kündigte weitere Gespräche mit dem Land NRW an.

 

Quelle: Rehasport-Deutschland