Lockdown-Verlängerung bis 07.03.2021

Bund und Länder einigen sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 07.03.2021

Nach vielen Stunden der Beratung haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns zunächst bis zum 07.03.2021 geeinigt. Damit bleiben auch im Sport alle bereits festgelegten Maßnahmen weiterhin bestehen.

„Medizinisch notwendige Behandlungen“ bleiben (somit) weiter möglich. Wir gehen deshalb erneut davon aus, dass Rehabilitationssport überall dort, wo er als „medizinisch notwendige Behandlung“ eingeordnet wird, weiterhin zulässig ist.

Wie heute bereits berichtet, gehört dazu ab kommenden Montag auch Bremen. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt bemühen wir uns weiterhin um eine Klärung bzw. Klarstellung.

Der Beschluss verweist auch noch einmal darauf, dass überall dort, wo Kontakte zulässig sind, die vorhandenen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Quelle: ntv.de

Quelle: Rehasport-Deutschland