In den Gesprächen zwischen den Verbänden und Krankenkassen konnten weitere wichtige Regelungen für den Rehasport festgelegt werden. Durch die Hygienevorschriften der einzelnen Bundesländer, sowie offenen Fragen zur automatischen Verlängerung von Verordnungen herrscht einige Unsicherheit in der Branche. Diese Problematik ist auch den Krankenkassen nicht entgangen.
Folgende Punkte konnte in den Gesprächen erreicht werden:
- Unbürokratische Verlängerung des Genehmigungszeitraumes
- sofortige (Zwischen) -Abrechnung, unabhängig von den vertraglichen Regelungen
- Aussetzung der Gültigkeitsklausel bei den Ersatzkassen
BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE ERSATZKASSEN IN PANDEMIEZEITEN
Folgende Vergütungssätze gelten für den Zeitraum 01.07.2020 – 30.09.2020
- Allg. Rehabilitationssport Pos.-Nr. 604503 6,09 EUR
- Rehasport für Kinder Pos.-Nr. 604511 9,35 EUR
- Rehasport im Wasser Pos.-Nr. 604509 8,61 EUR
- Herzsport Pos.-Nr. 604504 9,68 EUR
- Rehasport für Schwerstbehinderte Pos.-Nr. 604507 13,75 EUR
Quelle: Rehasport-Deutschland