Bund und Länder haben sich auf einen erneuten harten Lockdown geeinigt. Dieser gilt ab dem Mittwoch dem 16.12.2020 und wird vorerst bis zum 10.01.2021. Dies haben die Bundesregierung und die Länderchefs heute in einer Sondersitzung beschlossen. Am 04.01.2020 sollen in einer weiteren Sitzung die Maßnahmen analysiert und die Regelungen ggf. angepasst werden.
Fitnessstudios bleiben damit vorerst auch weiterhin geschlossen.
Medizinisch notwendige Maßnahmen bleiben weiterhin erlaubt. Darunter fällt auch der Rehabilitationssport nach §64 SGB IX.