AOK Plus: Rehasport Abrechnungsvorgaben

Einleitungstext

In der Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports ist die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Abrechnung per Datenaustausch festgelegt.
 
Nachdem in den letzten Jahren manuelle Abrechnungen noch akzeptiert wurden, verweist die AOK Plus darauf, dass dies ab dem
01.03.2021 nicht mehr toleriert wird. Abrechnungen sind ausschließlich per Datenaustausch durchzuführen. Manuelle Abrechnungen werden an den Leistungserbringer zurückgeschickt.
 

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